Die nordrhein-westfälische Stadt Herne hat ein drastisches Verbot durchgesetzt: in Fußgängerzonen, Parks und an Plätzen ist Trinken künftig unter Umständen verboten. Das ist juristisch problematisch.
In der nordrhein-westfälischen Stadt Herne darf in Zukunft kein Alkohol mehr getrunken werden – wenn sich Anwohner und Passanten dadurch gestört fühlen. Das berichtet der WDR. Der Stadtrat habe dieses für Fußgängerzonen, öffentliche Plätze und Parks geltende Verbot mit großer Mehrheit entschieden.
Der Grund: An einigen Orten störte die Stadt sich an größeren Gruppen von Menschen, die sich dort zum gemeinsamen Alkoholkonsum trafen. Der Ordnungsdezernent der Stadt gegenüber dem WDR: „Bushaltestellen konnten nicht mehr in der Art und Weise für die Allgemeinheit genutzt werden, da auch erheblich verschmutzt, Passanten fühlten sich außerdem bedrängt.”
Offiziell soll es nun in der Ordnungsbehördlichen Straßenverordnung heißen: „In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Straßen sowie auf allen öffentlichen Plätzen ist der Aufenthalt zum Genuss alkoholischer Getränke verboten, wenn hierdurch öffentliche Einrichtungen wie Ruhebänke, Grünanlagen, Spieleinrichtungen und Einrichtungen des ÖPNV dem Gemeingebrauch und damit ihrer Zweckbestimmung entzogen werden.”
Juristisch problematisch
Das Verbot ist umstritten: Der NRW-Städte- und Gemeindebund rät generell davon ab, solche Beschlüsse zu fassen. Er hatte bereits vor Jahren die Möglichkeit eines Alkoholverbots in der Öffentlichkeit geprüft. Grund dagegen sei, dass der Alkoholgenuss durch den Artikel zwei des Grundgesetzes uns die darin geregelte allgemeine Handlungsfreiheit geschützt ist. Ein Eingriff in das Grundrecht müsse „besonders gerechtfertigt und verhältnismäßig sein”. Das bedeute, dass ein solches Verbot nur rechtmäßig ist, wenn akribisch dokumentiert ist, dass es an den betreffenden Orten immer wieder zu Störungen der öffentlichen Sicherheit kommt.
Ein Versuch der CDU, einen Paragrafen einzuführen, der Alkoholkonsum an Brennpunkten verbietet, ist im Jahr 2011 gescheitert.
In Gelsenkirchen gibt es jedoch trotz „offenkundig unklarer Rechtslage”, wie „RP Online” schreibt, schon seit 2008 ein Alkoholverbot an und um Bus-und Bahnhaltestellen, auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Pausenhofflächen und Skateranlagen. Bisher sei es noch nicht zu einer Klage gekommen.
http://www.welt.de/vermischtes/article156843684/Herne-beschliesst-Alkoholverbot-in-der-Oeffentlichkeit.html