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Bundesrichter stoppt landesweit Trumps Einreisebann

Ein US-Bundesrichter hat den von Präsident Donald Trump verfügten Einreisebann für Flüchtlinge und Menschen aus sieben muslimisch geprägten Ländern vorläufig gestoppt. Die in Seattle erlassene einstweilige Verfügung gilt laut der Urteilsbegründung landesweit, wie die klageführende Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates Washington am Freitagabend mitteilte. Der Rechtsspruch habe sofortige Wirkung und bleibe bis zur Entscheidung in der Hauptsache gültig. Da weitere Verfahren in anderen Landesteilen anhängig sind, kann sich die Rechtslage aber schnell ändern – zumal das Weiße Haus umgehend Widerspruch ankündigte.

Das Weiße Haus will so schnell wie möglich gegen die Entscheidung vorgehen. Das verfügte Migrationsdekret sei rechtmäßig und angemessen, sagte Sprecher Sean Spicer. Eine erste Mitteilung aus dem Weißen Haus hatte die Anordnung des Richters als „empörend“ (Englisch: outrageous) bezeichnet, dieses Wort wurde bei einer zweiten Herausgabe der Mitteilung jedoch entfernt. Die Verfasser hatten sich offensichtlich sagen lassen müssen, dass eine solch heftige Kritik an der Arbeit eines Bundesrichters nicht unbedingt förderlich sein muss für den Erfolg eines möglichen Einspruchs. In den USA wird großer Wert darauf gelegt, dass auch der Präsident nicht über dem Gesetz steht.

Das Außenministerium in Washington erklärte, man berate mit dem Justizministerium das weitere Vorgehen. Inwieweit Reisende in die USA von dem Urteil betroffen seien, werde so schnell wie möglich mitgeteilt.

Die Grenzschutzbehörde hat nach Angaben eines Vertreters einer Fluggesellschaft bereits grünes Licht für den Transport der betreffenden Passagiere gegeben. Die Behörde habe in einer Telefonkonferenz mit Airlines mitgeteilt, dass USA-Reisende mit gültigen Visa an Bord gehen dürften, auch wenn sie aus den vom Einreisestopp betroffenen Ländern stammten. Die Fluggesellschaften sollten sich so verhalten wie vor Trumps Erlass, habe die Behörde erklärt.

„Niemand steht über dem Gesetz“

Washington war der erste Bundesstaat, der gegen das Dekret des US-Präsidenten Einspruch eingelegt hatte. Bundesstaatsanwalt Bob Ferguson argumentierte, die Veranlassung schade Bewohnern und stelle praktisch ein Mandat zur Diskriminierung dar. Minnesota beteiligte sich im Laufe der Woche an der Klage. Das Gericht in Seattle befand, dass die Bundesstaaten die rechtliche Position haben, um gegen Trumps Dekret zu klagen.

Die Anwälte der US-Regierung argumentierten hingegen, die zwei Staaten hätten kein Recht darauf, gegen das Dekret juristisch vorzugehen. Der US-Kongress habe dem Präsidenten die Autorität gegeben, über Fragen der Nationalen Sicherheit zu verfügen. Der Richter wies die Argumentation zurück.

Bundesstaatsanwalt Bob Ferguson

Quelle: AFP/GETTY IMAGES NORTH AMERICA

Nach dem Richterspruch können Ferguson zufolge nun Menschen aus den betroffenen Ländern einen Antrag auf die Einreise in die Vereinigten Staaten stellen. Darunter fallen Bürger aus Irak, Iran, Syrien, Jemen, Libyen, Sudan und Somalia.  Zudem hebt die Anordnung des Richters auch die Aussetzung des allgemeinen Flüchtlingsprogramms auf. Ferguson, begrüßte die vorläufige Entscheidung. „Die Verfassung hat obsiegt“, heißt es in einer Mitteilung seiner Behörde. „Niemand steht über dem Gesetz, nicht einmal der Präsident.“

Vergangene Woche hatte bereits eine Bundesrichterin in New York für das ganze Land bindend entschieden, dass die Einreise mit einem gültigen Visum erlaubt ist – auch wenn das Trump-Dekret das Gegenteil vorsieht. Am Donnerstag wurde diese vorläufige Anordnung der Richterin um ein weiteres Mal bis zum 21. Februar verlängert.

Im US-Bundesstaat Virgina erlaubte eine Richterin dem Staat, ebenfalls gegen das Einreiseverbot juristisch vorzugehen. Einspruch wurde auch in Hawaii und Kalifornien eingelegt.

https://www.welt.de/politik/ausland/article161803804/Bundesrichter-stoppt-landesweit-Trumps-Einreisebann.html

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