Es gibt diese beiden Sätze. Wie ein Mantra wurden sie wiederholt. Von Polizisten, Verfassungsschützern, BND-Agenten. Der eine lautet: „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es einen großen Anschlag geben wird.“ Der andere: „Wir werden den Attentäter vermutlich gekannt haben.“ Am 19. Dezember 2016 wurden die beiden Prophezeiungen auf einem Weihnachtsmarkt in Berlin auf schreckliche Weise wahr.

Anis Amri, der mutmaßliche Attentäter vom Breitscheidplatz, war für die deutschen Sicherheitsbehörden kein Unbekannter. Er kam nicht „aus dem Nichts“, wie es bei anderen Anschlägen in Frankfurt, Würzburg oder Ansbach oft hieß. Seit Februar 2016 führten die Behörden den Tunesier als sogenannten Gefährder. Sie wussten, dass er in der islamistischen Szene verkehrte, einschlägige Moscheen besuchte und sich mit IS-Sympathisanten herumtrieb. Und sie wussten von seinen Absichten, einen Anschlag begehen zu wollen.

Niemand innerhalb der Terrorabwehr zweifelte wohl ernsthaft daran, dass man es mit einem gefährlichen Extremisten zu tun hatte. Das alleine aber reicht nicht aus, um einer Person juristisch habhaft zu werden. Ein Ermittlungsverfahren wurde zwar eingeleitet, aber die Beweise waren zu dünn. Der Terrorverdacht gegen Anis Amri blieb bis zuletzt eben genau das: ein Verdacht.

Der Fall des Attentäters aus Tunesien verdeutlicht die Schwierigkeiten im Umgang mit Extremisten, denen jederzeit ein Anschlag zugetraut wird: Mehr als tausend Islamisten gelten bei den Sicherheitsbehörden als tendenziell gefährlich. 549 Personen werden derzeit als islamistische Gefährder geführt. Sie ernsthaft unter Kontrolle zu halten, ist mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen kaum möglich.

Afghane mit Sprengstoff-Erfahrung und brisanten Kontakten

Das zeigt auch der aktuelle Fall eines Gefährders aus Niedersachsen. Der 24-jährige Afghane Ahmed Feredaws A., geboren in Kabul, kam im November 2011 nach Deutschland. Schnell stellten die Behörden fest, dass es sich bei ihm um einen radikalen Islamisten handelt. Er verkehrte in der salafistischen Szene in Hannover, wurde mehrfach in einschlägigen Moscheen gesichtet und nahm an Koranverteilaktionen teil. Offenkundig radikalisierte sich der Afghane.

Der als Gefährder eingestufte Afghane vor dem Verwaltungsgericht
Der als Gefährder eingestufte Afghane vor dem Verwaltungsgericht. Inzwischen fehlt von ihm jede Spur

Quelle: Rainer Droese

Besonders brisant: In der Aufenthaltsakte des Asylbewerbers befinden sich Unterlagen über eine „Unterweisung im Umgang mit Sprengstoff“ und sogar eine Dankesurkunde des US-Militärs für die Mithilfe bei Minenräumungen und Sprengmittelbeseitigung in Afghanistan. Ahmed A. kennt sich mit Explosivstoffen aus.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekam schließlich den Hinweis, dass A. alias „Abu Ahmad al-Khurasani“ womöglich ein Selbstmordattentat plane. Er hege den Wunsch, in seiner Heimat Afghanistan einen Anschlag zu verüben, vermutlich gegen Nato-Soldaten. Folge: Das Landeskriminalamt Niedersachsen stufte A. im Juli 2015 „mit sofortiger Wirkung“ als Gefährder ein, „Funktionstyp: Akteur“.

Nicht abgeschoben wegen Anschlagsabsichten

Was folgte, waren zahlreiche Versuche, den Islamisten unter Kontrolle zu halten. Zunächst wurde sein Ausweisdokument entzogen, um eine Reise, etwa in ein Terrorausbildungslager, zu verhindern. Der Extremist klagte erfolglos dagegen, fuhr dann nach Berlin zum afghanischen Konsulat und ließ sich dort einen afghanischen Reisepass ausstellen. Auch den kassierten die niedersächsischen Behörden ein.

Am 8. Februar 2016 wurde dem Afghanen dann die Flüchtlingseigenschaft aberkannt. Er war – genau wie der Berliner Attentäter Anis Amri – eigentlich ausreisepflichtig. Eine Abschiebung aber fand nicht statt. Begründung: „Anschlagsabsichten im Ausland“. Ahmed A. durfte also bleiben – trotz, oder vielmehr aufgrund seiner Gefährlichkeit.

Dass die Staatsschützer A. für eine tickende Zeitbombe hielten, wurde wenig später, im April 2016, deutlich, als US-Präsident Barack Obama die niedersächsische Landeshauptstadt besuchte. In dieser Zeit wurde Ahmed A. zwei Tage lang von einem Mobilen Einsatzkommando rund um die Uhr observiert.

Plötzlich spurlos verschwunden

Der Gefährder erhielt zudem Meldeauflagen. Mehrfach wöchentlich musste er bei einer Polizeidienststelle vorstellig werden. Das letzte Mal geschah dies im Juli 2016. Seitdem ist Ahmed Feredaws A., ein möglicher Selbstmordattentäter mit Sprengstoffausbildung, spurlos verschwunden.

Für den niedersächsischen Landtagsabgeordneten Jens Nacke (CDU) ein sicherheitspolitisches Fiasko. „Niedersachsen benötigt dringend einen Paradigmenwechsel bei der inneren Sicherheit“, sagt der CDU-Politiker. Er fordert weitergehende Aufklärung beim Umgang der niedersächsischen Behörden mit islamistischen Gefährdern.

Wie andere Länder mit potenziellen Terroristen umgehen

Der Tunesier Anis Amri war den deutschen Behörden als Gefährder bekannt – ohne Folgen. Andere Länder haben deutlich härtere Maßnahmen zur Überwachung. Wie gehen andere Staaten mit Gefährdern um?

Quelle: Die Welt

Der Terminus Gefährder wurde im Jahr 2004 von der AG Kripo im Bundesinnenministerium als polizeilicher Arbeitsbegriff eingeführt. Es ist keine juristische Bezeichnung. Per Definition handelt es sich dabei um eine Person, „bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird“. Sprich: Gefährder sind keine Straftäter, sondern potenzielle Straftäter. Für den Umgang mit diesen Personen gibt es daher für die Polizei hohe juristische Hürden.

Hilft die elektronische Fußfessel?

Die Bundesregierung will die Maßnahmen gegen die islamistischen Akteure nun deutlich verschärfen. Angefangen von einer zentralen Bearbeitung aller Gefährder durch das Bundeskriminalamt, wie es Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert, über Abschiebehaft für nicht-deutsche Islamisten bis hin zur elektronischen Fußfessel.

Eine solche Beobachtung per Peilsender wäre personell und finanziell zwar durchaus möglich. Ob dadurch tatsächlich Attentate verhindert werden können, ist jedoch fraglich: In Berlin attackierte ein Islamist trotz Fußfessel eine Polizistin mit einem Messer und verletzte die Beamtin schwer. Ein hessischer Islamist mit Fußfessel reiste sogar erfolgreich nach Syrien aus. Und in Frankreich ermordete im vergangenen Jahr ein Dschihadist, der eine Fußfessel tragen musste, einen Priester in einer Kirche.

Videoüberwachung, elektronische Fußfesseln, Abschiebung

Nach einer Schweigeminute im Innenausschuss kommt die CSU gleich zur Sache. Alles müsse auf den Prüfstand: Flüchtlingspolitik, Sicherheitspolitik, Videoüberwachung und die Gesetze zur Abschiebung.

Quelle: Die Welt

Auch schnellere Abschiebungen von ausländischen Extremisten sind theoretisch durchaus denkbar. In Italien werden so durchschnittlich zwei Islamisten pro Woche außer Landes gebracht. In Deutschland aber scheiterten die Rückführungen bislang regelmäßig an der Bürokratie oder schlichtweg fehlender Abkommen mit Drittstaaten. Der mutmaßliche Berliner Attentäter Anis Amri hätte eigentlich längst abgeschoben werden sollen. Sein Asylantrag war als unbegründet abgelehnt worden. Die tunesischen Behörden aber stellten keine Ersatzdokumente für den Islamisten aus. Amri konnte nicht in seine Heimat gebracht werden.

Kontrolle Hunderter Gefährder ist nicht zu bewerkstelligen

Was also machen mit gefährlichen Islamisten, die man nicht loswird? Unabhängig von den geplanten Gesetzesänderungen, die derzeit diskutiert werden, gibt es schon heute mehrere Möglichkeiten, mit dem Verwaltungs- und Polizeirecht gegen Gefährder vorzugehen. So können beispielsweise Pässe entzogen und Reisen untersagt werden. Möglich sind auch strenge Meldeauflagen. Extremisten können etwa angewiesen werden, sich regelmäßig, notfalls sogar täglich, bei der Polizeidienststelle an ihrem Wohnort zu melden.

Zahlreiche Islamisten bundesweit, darunter auch Syrien-Rückkehrer oder aus der Haft entlassene Terrorhelfer, müssen derartigen Auflagen bereits heute nachkommen. Auch Kontaktverbote zu bestimmten Personen und Moscheeverbote können verhängt werden.

Eine Garantie dafür, einen Gefährder auf diese Weise nicht aus den Augen zu verlieren, sind aber auch diese Werkzeuge nicht. Eine vollständige Kontrolle Hunderter gewaltbereiter Islamisten unter Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien wird wohl auch in Zukunft eine Illusion bleiben. „Es gibt immer ein Restrisiko“, sagt ein langjähriger Terrorfahnder. „Und manchmal heißt das Restrisiko eben Anis Amri.“

https://www.welt.de/politik/deutschland/article160877567/Wie-Gefaehrder-die-deutsche-Terrorabwehr-austricksen.html