Eine vermummte Muslima wollte in Neuss eine Sparkassen-Filiale betreten. Mitarbeiter wiesen sie ab. Am Ende stellte die Frau eine Anzeige – und sieht sich gezwungen, einen Psychologen aufsuchen.
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Im nordrhein-westfälischen Neuss haben Bankangestellte eine Muslima mit Gesichtsschleier daran gehindert, den Kundenbereich der Bank zu betreten. Ein Mitarbeiter soll dabei handgreiflich geworden sein. Die 20-Jährige erstattete kurz darauf Anzeige wegen Körperverletzung bei der örtlichen Polizei. Von dem Vorfall berichtete die Neuß-Grevenbroicher Zeitung.
Die verschleierte Frau soll die Filiale betreten haben, um eine Überweisung zu tätigen. Ein Mitarbeiter habe sich ihr in den Weg gestellt und sie aufgefordert, den Bereich zu verlassen. Daraufhin soll die Frau, die ihr Gesicht so verschleiert hatte, das lediglich die Augen sichtbar waren, angeboten haben, sich zu identifizieren. Dazu schlug sie vor, mit einer weiblichen Mitarbeiterin in einen Raum zu gehen und dort den Schleier abzunehmen. Das wurde laut den Berichten von Mitarbeitern der Bank nicht akzeptiert. Es kam nach Angaben der Polizei zu einer lautstarken Auseinandersetzung.
Der Sprecher der Sparkasse Neuss sagte der Neuß-Grevenbroicher Zeitung als Begründung: „Kein Mensch hat ein gutes Gefühl, mit einer unkenntlichen Person Flure entlang oder in einen Raum zu gehen.” Es gebe das Sicherheitsrisiko einer Geiselnahme oder eines Bankraubs. „Das ist das Schlimmste, was wir uns vorstellen können: Eine kriminelle Person geht mit unserer Mitarbeiterin alleine in einen Raum, lässt den Schleier fallen und zieht eine Waffe hervor.” Es gehe ausdrücklich nicht um Religion, sondern um Sicherheit. Das Symbol eines durchgestrichenen Motorradhelms am Eingang verdeutliche das Vermummungsverbot in den Bankräumen.
Noch nie zuvor von einem fremden Mann berührt worden
Mitarbeiter der Filiale riefen die Polizei. Doch die traf erst ein, nachdem ein Mitarbeiter die junge Frau aus dem Gebäude geschoben hatte. Die 20-Jährige behauptet, sie habe von den Handgreiflichkeiten Schürfwunden davongetragen. Die Bank weist die Vorwürfe zurück.
Der 24-jährige Ehemann der Frau sagte der Zeitung, seine Gattin sei immer noch verstört, da sie zuvor noch nie von einem fremden Mann berührt worden war. Gemeinsam hätten sie einen Termin bei einem Psychologen vereinbart. Nach Angaben der Frau war es nicht das erste Mal, dass sie in der Filiale zurückgewiesen worden war.
Die Sparkasse Neuss will auch nach dem Vorfall bei einem Vermummungsverbot bleiben. Die Frau könne Bankgeschäfte an Automaten außerhalb der Geschäftsräume erledigen. Für Beratungen würden Hausbesuche angeboten.
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