Brandanschläge, Schmierereien, Drohungen: Nach Attacken auf die AfD wurden mehr als 800 Anzeigen gestellt. Mögliche Antifa-Täter könnten von Fördergeldern des Familienministeriums profitiert haben.

Der Audi A4 hat nur noch Schrottwert. 50 Euro bot Mitte Mai ein Resteverwerter für das Fahrzeug. Denn es war ausgebrannt. Totalschaden. Ein Gutachter geht von Brandstiftung aus. Was das Motiv gewesen sein könnte? Auf der Heckscheibe befand sich ein AfD-Aufkleber.

Ganz andere Aufkleber, nämlich aus dem linksextremen Spektrum, fanden Ermittler im Februar in Göttingen. Dort war das Auto eines Funktionärs der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative in Brand gesetzt worden. Die am Tatort sichergestellten Symbole der sogenannten Antifa lassen erahnen, wer die Täter waren.

Signets solcher Gruppen klebten auch auf den Resten der am 12. April mit Ziegelsteinen eingeworfenen Schaufensterscheiben am Bürgerbüro des sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Carsten Hütter in Aue. Zwei Wochen später wurde ein anderes Hütter-Büro im Erzgebirge bis zum zweiten Stock hinauf mit brauner Farbe beschmiert.

Zunahme von Straftaten gegen AfD-Einrichtungen

Seit rund einem Jahr registrieren die Ermittlungsbehörden einen deutlichen Anstieg von Straftaten gegen Einrichtungen oder Mitglieder der AfD. Zwar gibt es dazu keine bundesweite Statistik. Die Partei selbst kommt auf mehr als 800 Fälle, für die Strafanzeigen gestellt wurden, wie der AfD-Landesvorsitzende Armin-Paul Hampel der „Welt” sagte.

Erstellt allerdings hat Hampel diese Datensammlung in einem Büro mit problematischem Namen. „Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter” heißt diese AfD-Einrichtung und bezieht sich damit fragwürdigerweise auf jene gleichnamige Einrichtung, in der die Bundesrepublik während der deutschen Teilung die Justizverbrechen und die Maueropfer des DDR-Regimes dokumentierte.

Doch obwohl der Name des AfD-Archivs anmaßend wirkt: Es muss erschrecken, was dort an Angriffen auf eine Partei gesammelt wurde, die noch nicht einmal vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das Spektrum reicht von Morddrohungen über Brandanschläge bis zu schwerer Sachbeschädigung an Parteibüros.

Auch Privathäuser von Funktionären werden attackiert

Angegriffen werden auch Privathäuser von Funktionären wie Parteivize Alexander Gauland, dessen Haus mit Farbbeuteln beworfen wurde. Und immer wieder trifft es die Berliner EU-Abgeordnete Beatrix von Storch, die mittlerweile unter Personenschutz des Landeskriminalamts steht.

Dass die aggressive Antifa auch vor dem Privatleben der rechten Politiker nicht haltmacht, zeigt sich besonders deutlich, seit die persönlichen Daten der Teilnehmer des AfD-Bundesparteitags Anfang Mai in Stuttgart auf eine Internetseite von Linksradikalen gestellt wurden. Zahlreiche Parteimitglieder, so heißt es in der AfD, hätten seitdem Anrufe oder Briefe mit Drohungen und Beschimpfungen erhalten.

Hinzu kommen dürfte eine unbekannte Zahl von allerdings schwer nachweisbaren Fällen gezielter Diskriminierung. Die könnte etwa dann vorliegen, wenn die Hamburger AfD jetzt erlebt, dass sie in der Hansestadt kaum noch Räume für Veranstaltungen findet. Als Grund vermutet der Landesvorsitzende Bernd Baumann, dass Wirte oder andere Vermieter größerer Räume anonyme Drohungen erhielten, wenn die AfD bei ihnen tagen dürfe. Bei einigen jener Wirte sei es „zu mutwilligen Sachbeschädigungen” gekommen.

Anti-AfD-Aktionen von staatlich geförderten Gruppen?

Besonders brisant wird es, wenn es Hinweise gibt, dass mit solchen Attacken auch Gruppen sympathisieren, die staatliche Förderung erhalten. Beweise existieren dafür nicht, aber es gibt zwei Fälle, in denen sich von bedenklicher Nähe zwischen Beziehern staatlicher Gelder und Aufrufen zu Anti-AfD-Aktionen sprechen lässt.

So berichtete kürzlich die „Thüringer Allgemeine”, dass das offene Jugendbüro Redroxx in Erfurt folgenden Aufruf veröffentlichte: „Lasst den Kopf nicht hängen, sondern erhebt ihn morgen wieder gegen die AfD und ihre Anhänger*innen. Meldet euch krank, lasst ein Fußballtraining ausfallen und kommt einfach geschlossen dazu! Klingelt eure Nachbar*innen aus der Wohnung! Bildet Banden!”

In dieses Jugendbüro fließt – wenn auch auf Umwegen – staatliches Geld. Denn es wird von der Thüringer Linke-Fraktionschefin Susanne Hennig-Wellsow und ihrem Fraktionskollegen Christian Schaft als Wahlkreisbüro finanziert.

In Berlin wiederum versammelten sich laut einem Bericht der „B. Z.” im Mai rund 60 schwarz gekleidete Demonstranten im Stadtteil Weißensee vor der Praxis eines Zahnarztes, der ehrenamtlicher Sprecher des Lichtenberger AfD-Bezirksverbandes ist.

Ein Aufruf zu dieser Demonstration, die im Kern auf die private Existenz des Arztes zielte, fand sich unter anderem auf der Homepage des „Willkommensnetzwerks Pankow Hilft”. Dieses Netzwerk hatte für den Aufbau der Homepage Fördermittel des Bundesfamilienministeriums von Manuela Schwesig (SPD) erhalten.

Werden Fördermittel richtig verwendet?

Damit stellt sich die Frage, ob solche Fördermittel immer richtig verwandt werden. Das gilt zumal für jene rund 50 Millionen Euro, mit denen Schwesigs Ministerium Projekte gegen Extremismus und für die Stärkung von Demokratie und Toleranz unterstützt.

Zwar betont in diesem Berliner Fall das „Willkommensnetzwerk Pankow Hilft”, dass man erstens vom Ministerium lediglich Geld für die Internetpräsenz und für sonst nichts bekommen habe. Und zweitens habe man gar nicht selbst zu jener Anti-Zahnarzt-Demo aufgerufen. Vielmehr könne die Homepage auch von Gruppen genutzt werden, mit denen nur „ein loser Verbund” bestehe und die auf dieser Website die Darstellung eigener Aktivitäten selbstständig gestalten dürften.

Gleichwohl war das Ministerium so alarmiert, dass es bei jenem Netzwerk anfragte, was es mit jenem Demonstrationsaufruf auf sich habe. Denn das Ministerium legt Wert darauf, dass mit seinen Förderprogrammen gegen Rechtsextremismus „keine politischen Demonstrationen finanziell unterstützt werden dürfen”, wie eine Sprecherin sagte.

Schwesig hat die Extremismusklausel aufgehoben

Diese Klarstellung ist dem Ministerium nicht zuletzt deshalb wichtig, weil ein Verstoß gegen die Vorschrift wie eine Bestätigung für Schwesigs Amtsvorgängerin Kristina Schröder (CDU) wirken würde. Schröder hatte 2011 als Familienministerin eine Extremismusklausel eingeführt, wonach sich die Empfänger von Förderprogrammen gegen Rechtsextremismus zum Grundgesetz bekennen mussten. Aber Amtsnachfolgerin Schwesig hob diese Klausel dann wieder auf.

Insofern wäre es für die sozialdemokratische Ressortchefin fatal, wenn sich herausstellen sollte, dass ihre Fördergelder nachweislich für Demonstration oder andere Aktionen linksextremer Antifa-Gruppen versandt würden. Schon gar für Aktionen gegen die AfD.

Nach „Welt”-Informationen wurde daher jüngst im Ministerium in Gruppengesprächen darüber diskutiert, dass unbedingt eine klare Trennlinie zwischen Rechtsextremen und der AfD gezogen werden müsse. Neuerlich bekräftigt wurde dabei, dass es mit Staatsgeldern keinerlei Kampf gegen demokratisch gewählte Parteien geben dürfe.

Erst recht nicht für einen Kampf linksextremer Antifa-Gruppen. Es müsse „dafür Sorge getragen” werden, so die Ministeriumssprecherin, „dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller Leistungen oder immaterieller Leistungen vermieden wird”.

Indes sei die Abschaffung der Extremismusklausel „die richtige Entscheidung” gewesen. Denn jene Klausel habe „vor allen Dingen das Engagement gegen Rechtsextremismus unter Generalverdacht” gestellt.

Schwesig: „Extremismus entgegentreten”

Unter diesen Voraussetzungen – kein Geld für Demonstrationen, aber auch keine Extremismusklausel – will Schwesig die Ausgaben für den Kampf gegen Extremismus noch erhöhen. „Wir müssen als wehrhafte Demokratie Extremismus jeder Art entgegentreten”, sagte Schwesig der „Welt”.

Geschehen müsse dies „durch Prävention und Integration und mit aller Stärke des Rechtsstaates”. Die Ministerin weiter: „Das Programm ‘Demokratie leben!’ wird weiter aufgestockt, um präventiv gegen Gewalt und Hass vorzugehen und jene zu stärken, die vor Ort unsere demokratischen Werte wahren.”

Amtsvorgängerin Kristina Schröder hält hingegen jene Klausel für nach wie vor geboten. Der „Welt” sagte die CDU-Politikerin: „Man kann nicht mit Linksextremisten gegen Rechtsextremisten kämpfen, nicht mit Rechtsextremen gegen Linksextremisten und nicht mit Islamhassern gegen Islamisten.”

Mit Blick auf die Antifa fügte sie hinzu: „Viele Antifa-Gruppen agitieren nicht nur gegen Rechtsextremismus, sondern auch gegen Polizisten und Repräsentanten unseres Staates. Denen sollte man keine staatlichen Gelder geben.”

Und was die AfD betrifft, so ist es nach Schröders Ansicht „grundsätzlich problematisch, wenn Gruppen, die staatliche Gelder erhalten, damit gegen Parteien agitieren, die nicht als verfassungsfeindlich eingestuft sind”.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article155979969/Erschreckendes-Ausmass-der-Gewalt-gegen-die-AfD.html