Im September sind Verbraucher wieder von zahlreichen Änderungen betroffen. Neue Regeln gelten beim Kontowechsel, bei Vorsorgeuntersuchungen und Glühbirnen. Und auch ein Versprechen gilt nicht mehr.
Lampen, E-Books, Girokonten und Kinderuntersuchungen: Im September ändern sich Gesetze und Regelungen in sehr verschiedenen Bereichen. Außerdem nimmt Ikea sein Glücksversprechen zurück, das das Möbelhaus vor zwei Jahren freudig verkündete.
Kunden, die nach dem 1. September ein Kallax-Regal oder ein Malm-Bett kaufen, dürfen die Möbel nur noch innerhalb eines Jahres wegen Nichtgefallens zurückgeben. Zuvor hatten die Schweden den Verbrauchern ein lebenslanges Rückgaberecht gewährt. Damit ist nun Schluss.
Ikea begründete die Rücknahme der kulanten Regel mit einer internationalen Richtlinie der Möbelkette, die allerdings für jede Landesgesellschaft freiwillig sei. Für Kunden, die zwischen dem 25. August 2014 und dem 31. August 2016 etwas gekauft haben, ändert sich allerdings nichts. Dort gewährt Ikea weiter die lebenslange Rückgabe. Ausgenommen sind aber weiterhin persönlich zugeschnittene Gegenstände wie Gardinen sowie Pflanzen.
Hilfe beim Kontowechsel
Mehr Service gibt es dagegen bei den deutschen Banken. Zum 18. September müssen sie die letzte Stufe des Zahlungskontengesetzes umsetzen. Durch die Regelung soll allen Verbrauchern ein Basisgirokonto mit den wichtigsten Grundfunktionen zur Verfügung gestellt werden. Und mit der nun eintretenden Erweiterung müssen die Banken nun auch beim Kontowechsel unbürokratisch helfen.
Altes und neues Kreditinstitut sollen dabei den „Umzug” des Kunden möglichst einfach gestalten. Dazu gehört zum Beispiel die Weitergabe von Lastschriftmandaten und die Kooperation bei der Lastschriftabwicklung. Das passiert natürlich nur, wenn der Kunde dies wünscht und seine Einwilligung dazu schriftlich gibt. Die Regelung gilt dabei sogar bei Kontoeröffnungen im Ausland.
Buchpreisbindung bei E-Books
Die Neufassung des Buchpreisbindungsgesetzes, das zum 1. September in Kraft tritt, spricht nun erstmals auch explizit von E-Books statt von Produkten, die Bücher „reproduzieren oder substituieren”. Damit gelten in Deutschland klare, verbindliche einheitliche Verkaufspreise für alle elektronischen Bücher, die hierzulande oder an deutsche Verbraucher vertrieben werden – auch für solche aus dem Ausland.
Praktisch ändert sich für die deutschen Verbraucher – bis auf Sonderfälle – aber kaum etwas. Denn bereits jetzt gelten im Handel mehrheitlich einheitliche Preise. Nur vorübergehende Preissenkungen und Gratis-Downloads dürften jetzt der Vergangenheit angehören.
Veränderte Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern
Künftig erhalten Neugeborene aufgrund von Beschlüssen der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen ein neues Heft zur Dokumentation von obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen (U1–U9). So müssen Ärzte vermerken, wenn Kinder vorgegebene Kriterien bei der Beurteilung von Grob- und Feinmotorik sowie emotionaler Kompetenz nicht erfüllen. Zudem soll die Beratung zum Impfschutz verbindlich sein.
Das sogenannte Gelbe Heft erhält zudem ein herausnehmbares Blatt, mit dem Eltern die Teilnahme an den Untersuchungen etwa gegenüber Kindergärten nachweisen können. Damit wird vermieden, dass sie zugleich auch vertrauliche Informationen zu ärztlichen Diagnosen weitergeben.
Auch können Neugeborene vom 1. September an bundesweit auf Mukoviszidosegetestet werden. Forciert wurde das Screening zur Früherkennung der seltenen erblichen Stoffwechselkrankheit vom Universitätsklinikum in Dresden.
Dort werden bereits seit zehn Jahren alle in Ostsachsen zur Welt kommenden Kinder beim üblichen Neugeborenen-Screening auf diese Erkrankung untersucht. Die Erkrankungen können ohne Behandlung zu schwersten geistigen oder körperlichen Behinderungen führen – in manchen Fällen sogar zum Tod.
Endgültiges Aus für Glühbirnen
Für Glühbirnen tritt zum 1. September ein weiteres Verbot in Kraft. Künftig dürfen auch stoßfeste Glühbirnen, die für Monteure und Bauarbeiter gedacht sind, nicht mehr für den Einsatz im Haushalt verkauft werden. Sie dienten bislang als Schlupfloch, um noch Leuchten mit Glühfäden zu betreiben.
Außerdem dürfen Halogenlampen mit 230 Volt und gerichtetem Licht (Reflektor) nicht mehr verkauft werden. Im Einzelhandel sind dann nur noch Halogen-12-Volt-Reflektoren erhältlich, die mindestens 4000 Stunden Lebensdauer haben und im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C oder höher (B) liegen. Erst in zwei Jahren soll auch für diese Lampen ein Verkaufsverbot gelten.
Die Änderungen gehören zur sechsten Stufe der „Ökodesign-Richtlinie” der Europäischen Union, nach der bereits seit September 2009 energieintensive Glühlampen schrittweise vom Markt genommen werden.
Neue Ausbildungsverordnungen
Zu Beginn des Ausbildungsjahres 2016 (1. September) hat das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Sozialpartnern acht Ausbildungsverordnungen überarbeitet: vom Dachdecker über Hörakustiker und Metallbildner bis zum Graveur.
http://www.welt.de/wirtschaft/article157917980/Der-September-bringt-das-finale-Aus-fuer-Gluehbirnen.html