AfD entlastet Besserverdiener und reißt Loch in Haushalt
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Frauke Petry und Jörg Meuthen führen die AfD

Auf ihrem Bundesparteitag Ende dieser Woche will die AfD nicht nur ihre Haltung zu Migration und Islam festschreiben. In ihrem ersten Grundsatzprogramm wird die junge Partei auch in etlichen anderen Bereichen Stellung beziehen, darunter die Steuerpolitik. Geht es nach dem Programmvorschlag der Parteiführung, strebt die AfD eine „drastische Reform des Steuerrechts” an. Hauptziel sei eine Entlastung von Mittel- und Geringverdienern.

Dem eigenen Anspruch werden die Rechtspopulisten Steuerexperten zufolge nur zum Teil gerecht – deutlich profitieren würden Besserverdiener. Je nach Zuschnitt der Reformpläne drohen dem Staat außerdem Einnahmeverluste im zweistelligen Milliardenbereich. Parteichef Jörg Meuthen nimmt deshalb auch die Sozialausgaben aufs Korn.

In ihrem Leitantrag für den Parteitag schlägt die AfD-Spitze vor, den heutigen linearen Einkommensteuertarif mit seiner gleitend steigenden Belastung der Bruttoeinkommen durch einen neuen Stufentarif zu ersetzen. Wo die Stufen liegen sollen, wird nicht gesagt.

Schon Friedrich Merz scheiterte mit dem Bierdeckel-Konzept

Politisch ist ein Stufentarif eigentlich ein alter Hut. Der frühere CDU-Finanzexperte Friedrich Merz hatte einst drei Sätze von zwölf, 24 und 36 Prozent vorgeschlagen. Der Vorteil eines solchen bierdeckeleinfachen Tarifs liegt in seiner Transparenz. Jeder könnte sich seine Belastung ausrechnen. Der Nachteil liegt darin, dass ein Stufentarif eben weniger abstuft: Die Steuer wird zwar einfacher, aber nicht unbedingt sozialer.

Weil Details des AfD-Vorschlags nicht bekannt sind, lassen sich seine finanziellen Folgen nur schwer abschätzen. Tatsache ist aber, dass Gering- und Mittelverdiener im jetzigen Steuertarif überproportional belastet werden. Dem AfD-Co-Chef Jörg Meuthen zufolge sollte diese Unwucht möglichst begradigt werden. Eine vollständige Korrektur würde nach den Worten des Steuerexperten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Stefan Bach, den Staat „tendenziell 25 bis 30 Milliarden Euro” kosten.

In dem Leitantrag spricht sich die AfD-Spitze außerdem für einen „deutlich höheren Grundfreibetrag” aus. Zurzeit liegt die Grenze, ab der Steuern bezahlt werden müssen, für Ledige bei 8652 Euro brutto im Jahr, für Ehepaare bei 17.304 Euro. Setzt man den Freibetrag herauf, profitieren davon Geringverdiener – aber auch alle anderen Steuerzahler. „Auch hier ist man schnell bei Steuerausfällen in Milliardenhöhe”, warnt DIW-Experte Bach.

AfD will „kalte Progression” vermeiden

Der Grundfreibetrag, die neuen Steuerstufen und abzugsfähige Pauschalen sollen zudem automatisch an die Inflation angepasst werden, um schleichende Steuererhöhungen („kalte Progression”) zu vermeiden. Auch hier geht es um etliche Milliarden: Die jüngste Inflations-Korrektur von zusammen 1,48 Prozent in den Jahren 2014 und 2015 kostet den Staat Einnahmen von jährlich fünf Milliarden Euro. Neben der Tarifkorrektur und der Erhöhung des Grundfreibetrages schlugen dabei zu Buche: die Erhöhung des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes, des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und des Kinderzuschlags für Geringverdiener.

An diesem Punkt drängt sich die Frage auf, ob und wie die Milliardenentlastung gegenfinanziert werden soll? Schließlich müssen Schulen, Straßen oder Beamte weiter bezahlt werden. Wegen der Schuldenbremse geht das nur noch in Ausnahmefällen über neue Kredite – die Steuereinnahmen müssen reichen. Die AfD will dem Staat neben der Schuldenbremse nun aber noch eine weitere Fessel anlegen und eine neue „Steuer- und Abgabenbremse” im Grundgesetz verankern. Orientierungspunkt soll die derzeitige Quote aus Steuern und Sozialabgaben sein, die aktuell bei rund 39 Prozent des BIP liegt – mehr dürfte der Staat nicht mehr abschöpfen.

DIW-Experte Bach warnt, spätestens zur Mitte des nächsten Jahrzehnts, wenn die Alterung voll auf die Sozialkassen durchschlägt, könnte eine Kombination aus Schulden- und Steuergrenze einen enormen Finanzdruck aufbauen: „Man müsste dann voraussichtlich bei den Sozialleistungen sparen.”

Meuthen widerspricht nicht: „Der Staat soll ein enges Korsett haben, weil er anständig Haushalten soll.” Eine starker Staat bediene nicht alle, sondern besinne sich auf seine Kernaufgaben. „31 Prozent des BIP sind Sozialausgaben. Da sind einige Zöpfe dabei, die ohne große Folgen abgeschnitten werden können”, sagt der AfD-Vorsitzende.

Profitieren würden Gutverdiener mit vielen Kindern

Dass die AfD-Spitze mit den eingesparten Sozialmilliarden vor allem Besserverdiener entlasten will, bestreitet Meuthen. Schließlich wolle man ja die übermäßige Belastung von Gering- und Mittelverdienern beseitigen. Mindestens zwei weitere Forderungen sind mit Meuthens Aussage allerdings nur schwer in Einklang zu bringen: So soll das Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting ersetzt werden, also die Zahl der Kinder bei der Besteuerung stärker berücksichtigt werden. Davon würden Geringverdiener – die ja wegen des Grundfreibetrags sowieso keine oder nur sehr wenige Steuern zahlen – kaum profitieren. Die Entlastung käme vor allem Gutverdienern mit vielen Kindern zugute, sagt Bach: „Das sind die reichsten zehn bis 15 Prozent.”

Außerdem schlägt der Programmentwurf die Abschaffung der Erbschaftsteuer vor, die dem Staat jährlich rund fünf Milliarden Euro einbringt. Für Bürger aus durchschnittlichen Verhältnissen wäre das wegen der schon heute hohen Freibeträge irrelevant. „Auch das würde vor allem die untere Oberschicht entlasten”, sagt Bach. Sein Fazit ist, dass die AfD-Pläne insgesamt ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht werden. Eine Entlastung von Klein- und Mittelverdienern stehe jedenfalls nicht im Zentrum.

Reuters/pos
http://www.welt.de/wirtschaft/article154708196/AfD-entlastet-Besserverdiener-und-reisst-Loch-in-Haushalt.html