Auf Facebook soll Lutz Bachmann zum Hass gegen Flüchtlinge angestachelt haben. Der Pegida-Gründer bestritt, Verfasser der Kommentare zu sein, doch das Gericht verurteilte ihn wegen Volksverhetzung.

Pegida-Gründer Bachmann wegen Volksverhetzung verurteilt

Pegida-Gründer Lutz Bachmann ist vom Amtsgericht Dresden wegenVolksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro (120 Tagessätze zu je 80 Euro) verurteilt worden. Der Kopf des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses soll Flüchtlinge in Facebook-Kommentaren herabgewürdigt und zum Hass gegen sie angestachelt haben.

Der wegen anderer Delikte wie Diebstahls und Drogenhandels bereits vorbestrafte 43-Jährige hatte bestritten, dass diese Kommentare von ihm stammten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.

Asylbewerber auf Facebook beschimpft

Der Anklage zufolge soll Bachmann im September 2014 auf seiner Facebook-SeiteFlüchtlinge und Asylbewerber als „Gelumpe”, „Viehzeug” und „Dreckspack” beschimpft haben. Dies sei eine „pauschale Herabwürdigung” aller nach Deutschland kommenden Flüchtlinge, sagte Staatsanwalt Tobias Uhlemann. Der Angeklagte habe damit zum Hass aufgestachelt und den öffentlichen Frieden gefährdet. „Die Beweise sind tatsächlich erdrückend.”

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte der 43-Jährige im Februar 2015 auf einer Pegida-Kundgebung die Taten selbst gestanden. Dort hatte er im Hinblick auf Interneteinträge erklärt, er „habe ein paar Worte benutzt, wie jeder von uns”. Ein entsprechendes Video davon war am ersten Prozesstag gezeigt worden.

Angeblich kein Nachweis für Bachmanns Schuld

Nach Aussage der Verteidigung bezog sich die Erklärung Bachmanns allerdings auf einen ganz anderen Facebook-Eintrag. Auch habe „nicht ansatzweise nachgewiesen” werden können, dass die ihm vorgeworfenen Äußerungen über Flüchtlinge von Bachmann selbst stammten, sagte seine Anwältin Katja Reichel in ihrem Plädoyer.

Nach Überzeugung der Verteidigung stammten die Einträge von einem Unbekannten. Es sei „ein Leichtes, Facebock-Seiten zu hacken”, sagte Reichel. Zudem sei der fragliche Chat nicht öffentlich gewesen.

Der Tatbestand der Volksverhetzung wäre nach Meinung der Verteidigung ohnehin nicht erfüllt, weil die Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Reichel hatte daher Freispruch für ihren Mandanten gefordert.

Zeugen hielten Aussagen für authentisch

Zuvor hatten weitere Zeugen vor dem Amtsgericht ausgesagt. Ein Journalist und eine Kriminalbeamtin machten dabei deutlich, dass sie die Bachmann vorgeworfenen Äußerungen für authentisch halten. Der Journalist, dessen Zeitung die Äußerungen im vergangenen Jahr publik gemacht hatte, sagte, er habe „keinen Zweifel” an der Echtheit der ihm von einer Zeugin übergebenen Ausdrucke gehabt.

Bachmann, einer der Köpfe der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, ist bereits wegen verschiedener Delikte wie Drogenhandel, Diebstahl und Körperverletzung vorbestraft. Die Pegida-Bewegung geht seit Oktober 2014 in Dresden fast wöchentlich auf die Straße und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien. Auch am Montagabend waren nach Angaben der Studenteninitiative „durchgezählt” wieder bis zu 3500 Pegida-Anhänger in Dresden auf der Straße.

AFP/rct/mli