Die Bundesregierung will die energetischen Anforderungen für Neubauten ab dem Jahr 2021 verschärfen. Das verteuert nicht nur neue Wohnungen – es bevorteilt auch die Wärmeproduktion mit Strom.
Die Bundesregierung plant eine Neuregelung der Energiestandards für Neubauten in Deutschland. Einem Gesetzentwurf für eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) zufolge sollen Gebäude, die von 2021 an gebaut werden, einen Niedrigstenergiestandard erfüllen.
Die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften sind dabei so streng, dass nur noch Häuser eine Baugenehmigung erhalten werden, die in etwa dem heutigen KfW-55-Effizienzhaus entsprechen. Das geht aus einem Gutachten hervor, das ebenso wie der Gesetzentwurf der „Welt am Sonntag” vorliegt.
Experten kritisieren, dass sich durch die künftigen energetischen Anforderungender Bau neuer Wohnungen weiter verteuere. Zudem würden durch bestimmte Rechenfaktoren tendenziell Heizungsanlagen bevorteilt, die Wärme mit Strom erzeugen.
Wärmepumpen-Hersteller profitieren
„Wir fragen uns, ob bei den Überlegungen zur neuen Energieeinsparverordnung wirklich technologieneutral gedacht wird”, sagte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der „Welt am Sonntag”. „Es darf nicht sein, dass bestimmte Industrien hier profitieren.”
Dem Bericht zufolge läuft die neue Gesetzeslage darauf hinaus, dass sich vor allem Bauherren von Ein- und Zweifamilienhäusern für eine Wärmepumpe als Heizungsanlage entscheiden werden. Der Bundesverband Wärmepumpe rechnet daher mit einer Verdreifachung des Absatzes.
Hintergrund ist eine im neuen Gesetz vorgesehene energetische Beurteilung eines Hauses allein nach dem sogenannten Jahresprimärenergiebedarf. Diese Kennzahl bewertet Art der Herstellung und Bereitstellung der verbrauchten Energie in einem Gebäude.
Erdgas wird besser bewertet
Strom wird zurzeit etwas schlechter bewertet als beispielsweise Erdgas. Aber Wärmepumpen erhielten einen rechnerischen Bonus, sodass sie es einem Bauherren unter dem Strich leichter machten, den KfW-55-Standard zu erreichen. Ein Gasbrennwertkessel müsste dagegen künftig mit einer aufwendigen Solaranlage zur Heizwasserunterstützung kombiniert werden, um die Vorgaben zu erreichen.
Zudem wird damit gerechnet, dass die Primärenergiezahl für Strom weiter sinkt, je mehr Wind- und Solarstrom im Netz bereitgestellt wird. Damit würde Warmwassererzeugung mit Strom noch weiter begünstigt.
Der Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht eine Zusammenlegung der EnEV mit dem Wärmeschutzgesetz vor, das unter anderem die Dämmvorschriften für Häuser regelt.
Grundsätzlich sind alle EU-Mitgliedsstaaten einer Richtlinie zufolge dazu verpflichtet, bis zum Ende dieses Jahres Gesetze zu verabschieden, die einen neuen Niedrigstenergiestandard ab 2021 vorschreiben. Die genaue Ausgestaltung dieses Standards ist allerdings den Mitgliedsstaaten überlassen.
http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article154679410/Wie-die-Regierung-den-Deutschen-Waermepumpen-aufdraengen-will.html