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Ein Betrieb, ein Vertrag

Mehr Solidarität oder Angriff aufs Streikrecht: Heute verabschiedet der Bundestag das umstrittene Tarifeinheitsgesetz. Was ändert sich und wem nutzt es? von 

Protestaktion des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Protestaktion des Deutschen Gewerkschaftsbundes  |  © Kai Pfaffenbach/Reuters

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist überzeugt: Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit, das der Bundestag an diesem Freitag beschließen wird, wird die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gesichert. Kritiker sprechen dagegen von einem Angriff auf die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht. Mehrere Gewerkschaften haben bereits Klage gegen das Gesetz angekündigt.

Wie kommt es zu dem Gesetz?

Seit 1957 galt in Deutschland die Regel „ein Betrieb, ein Tarifvertrag” als Grundsatz der Rechtsprechung. Wenn es in einem Betrieb konkurrierende Tarifverträge gab, entschieden Arbeitsgerichte, welcher zur Anwendung kommen sollte. 2010 gab das Bundesarbeitsgericht diesen Grundsatz auf. Seither können also im gleichen Unternehmen mehrere Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften nebeneinander gelten. Das stärkte kleine Gewerkschaften, die für ihre Mitglieder besonders gute Bedingungen aushandeln konnten.

Was will die Regierung ändern?

Mit dem Gesetz will die Regierung zu dem Grundsatz der Tarifeinheit zurückkehren. Wollen zwei konkurrierende Gewerkschaften dieselbe Beschäftigtengruppe vertreten, soll künftig diejenige den Vorzug bekommen, die in dem betreffenden Betrieb die meisten Mitglieder hat. Nur der von ihr ausgehandelte Tarifvertrag hätte dann Gültigkeit.

Beispiel Bahn: Wenn die Lokführergewerkschaft (GDL) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) beide Tarifverträge für das Zugservicepersonal aushandeln, käme trotzdem in der Regel nur derjenige der EVG zum Einsatz, weil diese viel mehr Mitglieder hat.

Dabei muss man allerdings unterscheiden zwischen Unternehmen und Betrieb. Das Unternehmen Deutsche Bahn zum Beispiel besteht aus etwa 300 Betrieben. Für jeden einzelnen müsste geprüft werden, welche Gewerkschaft jeweils die stärkste ist. Das kann in einigen Betrieben auch die GDL sein.

Wer profitiert von dieser Regelung?

Arbeitsministerin Nahles hat für dieses Gesetz die Unterstützung der Arbeitgeberverbände. Diese versprechen sich von der Regelung mehr Planungssicherheit. Dauerarbeitskämpfe unterschiedlicher Gewerkschaften sollen vermieden werden.

Doch auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat das Gesetz eingefordert und unterstützt es. Das liegt vor allem daran, dass in ihm sehr mitgliederstarke Gewerkschaften organisiert sind, die das Gesetz gegen die Konkurrenz kleinerer, spezialisierter Gewerkschaften schützen würde.

Trotzdem lehnen auch mehrere DGB-Gewerkschaften, darunter die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, das Gesetz ab. Aus grundsätzlichen Erwägungen, aber auch weil selbst sie fürchten müssen, in vielen Betrieben als Minderheitengewerkschaft nicht mehr zum Zuge zu kommen.

Forrás: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-05/tarifeinheit-streik-bundestag

 

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